Kennst du den Artikel 20 in unserem allseits geliebten Grundgesetz ? + !
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wikipedia.org...Artikel_20_des_Grundgesetzes_für_die_Bundesrepublik_Deutschland
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
: H I N W E I S :
Es geht um die juristische Definition des Begriff "Abstimmungen" im GG der BRD Art.20 (2), welcher bestimmt, dass das Volk die 'Staatsgewalt' auch in Abstimmungen ausüben kann / soll.
Dies wird im allgemeinen dann als Volksabstimmung bezeichnet.
Aber lasse dich davon nicht täuschen !
Volksabstimmung ist nicht = Abstimmung !!!
Und in einer 'parlamentarischen' Demokratie, etwas Anderes haben wir nicht, darfst du da auch nicht die Parteien oder deren Politiker fragen.
Das wäre irgendwie unfair. Es besteht ja - gewissermaßen - ein eindeutiger Interessenkonflikt ...
Gerade bei dem Recht zukünftiger Generationen auf Leben und eine gesunde Umwelt auf dem Planet Erde, unsere gemeinsame Mutter Gaia, geht es aber nun ganz alleine darum diese Recht auf eine grundlegende Entscheidung und ein konsequentes Handeln der hierbei verantwortlichen Volksvertreter bei dem bereits
2019 vom EU-Parlament postulierten 'Klimanortstand' einzufordern.
Wahlen - also ein Austausch der regierenden Parteien und Politiker - helfen da wirklich nur bedingt.
Streng formal juristisch betrachtet ist eine Wahl von einer Abstimmung klar zu unterscheiden.
Staatsrechtlich bedeutet eine Abstimmung des Volkes die Abstimmung der stimmberechtigten Bürger über eine Sachfrage ( oder mehrere Sachfragen ).
Das ist eindeutig im Unterschied zu einer Wahl zu verstehen, welche sich alleinig auf eine 'Personalentscheidung' bezieht !
Das jedenfalls ist in der Jurisprudenz vollkommen unstrittig !
[ https://www.bonner-rechtsjournal.de/fileadmin/pdf/Artikel/2015_02/BRJ_108_2015_Pracht.pdf
]
Aber das wird nicht nur dir oder mir in dieser so
benannten Demokratie verweigert.
Uns Allen. Und zu mindestens das ist dabei vollkommen
unstrittig !
Es steht ja sogar im Art. 146, ebenso wie im Artikel 20, des immer noch gültigen Grundgesetz !
Und seit nunmehr mehr als 70 Jahren steht das so im Grundgesetz da 'rum !
Ganz ehrlich ...
Passieren tut da wegen einer Verfassung in freier Wahl des deutschen Volkes ja nichts !
Mal unabhängig meiner Ansicht, dass es eine Wiedervereinigung im völkerrechtlichen Sinne gar nicht gab.
Und Abstimmungen im Sinne des Grundgesetz gibt es ja auch nicht.
Eigentlich gar nichts !
Wir dürfen konsumieren.
Das ist ja wenigstens etwas.
Und wir haben ein gutes 'Grundgesetz' als Grundlage für eine Verfassung.
UND ES IST JURISTISCH UNSTRITTIG !
= Wahlen sind Personalentscheidungen.
= Abstimmungen sind Sachentscheidungen.
Optional; als guter, strebsamer, und zudem munterer, möglicherweise dauernd zugekiffter bio-deutscher
'Volksgenosse'; solltest du dein Recht auf Widerstand gemäß
Art. 20 ( 4 ) GG nicht nur als Recht, sondern als
Verantwortung und gegebenenfalls als deine innere Verpflichtung
ansehen.
Nur meine Meinung dazu !
Die Entscheidung des Volkes über Sachfragen ist ein Element der ( unmittelbaren ) Demokratie.
! ! !
Das ist aber in unserer rein von Konkurrenzdenken und Profitstreben bestimmten globalisierten Wirtschaftsstruktur eine ziemlich festgefahrene Kiste.
Gewissermaßen drücken wir uns die Nase in einer zivilisatorischen Sackgasse platt.
Mal unabhängig von den Bestrebungen der PetroChemischen-Kartelle den Klimawandel zu leugnen, dem allgegenwärtigen Lobbyismus - für und auch wider - und einer Allmacht der Konzerne und der Ohnmacht [ ~ Eine außerordentlich freundliche Ausdrucksweise für diese teilweise nur als korrupt zu kennzeichnenden Pappnasen ! ] der politisch Verantwortlichen, wissen wir vom 'Klimawandel' seit nunmehr mehr als 60 Jahren. Und ( nahezu ) nichts ist passiert. Inwieweit die herrschende Kaste, also die real existierende 'Finanzoligarchie', bewusst diese Krise erzeugt hat und jetzt nutzt; um die Strukturen der Herrschaft langfristig in einer den Menschen und Natur verachtenden Zielsetzung zu festigen; sei einfach mal dahin gestellt.
Fakt ist aber, dass wir nicht nur in einer Sackgasse stehen und uns gemeinsam die Nase platt drücken.
Sondern nur noch einen kleinen Schritt vor dem Abgrund stehen.
Und dabei werden die menschliche Existenz und das Leben auf diesem Planeten grob fahrlässig gefährdet.
Ich finde der Artikel 20 im Grundgesetz beinhaltet ein Grundsätzliches mit Ewigkeitscharakter, bei dem für jede/n Bürger:in etwas dabei ist !
Alternativ zum Absatz 2 gibt es da auch den Absatz 4 ...
wikipedia.org...Widerstandsrecht#Rechtliche_Situation_in_Deutschland
Da könntest du dann dein Streben
nach Veränderung umsetzen und mit dabei helfen diesem die Natur
und das Menschsein verachtenden System mal ordentlich in die ( doch
relativ ungeschützten ) Weichteile zu treten . . .
•· ¿? Gemeinwohl + Ökonomie ¡! ·•
::. COOPERATION vs.
CORPORATION .::
::.
Solicitar Colaboración + Cooperación .::
::. Request
for Collaboration + Cooperation .::
::. Anfrage
wegen Kooperation + Zusammenarbeit .::
2024 ist für Menschen auf Planet
Erde Zeit Kooperation und Zusammenarbeit zu wagen.
Ich zitiere da immer gerne
das Ende einer @mail an [u.dilg -@-
brot-fuer-die-welt.de] von 2005 :
» Unabhängig davon
sollten wir zusammen arbeiten.
Wenn es
trotz der gemeinsamen Zielsetzung möglich
erscheint. «